BEISPIELFÄLLE FÜR UNKORREKTE WOHNFLÄCHEN

Einige Fallbeispiele:

Fall 1) Dachgeschoßwohnung in Dresden-Cotta, Wohnraumvermessung Sanierung 1992 Wohnfläche lt. Mietvertrag: 93 m² Tatsächlich gemessene Wohnfläche nach 2.BV: 81 m² Differenz = 12m² !!! Nach Entscheid vom BGH liegt in so einem Fall eine Flächenabweichung in erheblicher Größe vor. Die Mieter konnten Rückzahlungsansprüche in Höhe der vollen Differenz für die letzten 4 Jahre zurückfordern, d.h. Wohnfläche 12 m² x 6,20€ x 48 Monate. Insgesamt 3571,20 € mussten vom Vermieter zurückerstattet werden. Dazu kommen Rückerstattungen von Nebenkosten in Höhe von 864 €. gesamte Rückerstattung 4435,20 €

Fall 2) Etagenwohnung Dresden-Striesen, Wohnraumvermessung Neubau 1998 Wohnfläche lt. Mietvertrag: 72 m² Tatsächlich gemessene Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung: 67,5 m² Differenz = 4,5 m² !!! Nach einem außergerichtlichen Vergleich hat der Vermieter akzeptiert, die Wohnflächen im Mietvertrag zu korrigieren und die zuviel eingeforderten Beträge der letzten 3 Jahre in Höhe von 1036 € zuzüglich Rückerstattung der Nebenkosten zu veranlassen. Die gesamte Rückerstattung betrug 1694,00 €.